Satzung

  1. Der Verein führt den Namen Dorfwerkstatt Drenke.
  2. Zweck des Vereins ist es, die Dorfentwicklung zu fördern.
  3. Die wesentlichen Aufgaben sind:
    • Ideen, Wünsche und Anregungen für die künftige Gestaltung des Dorfes zu sammeln und diese bei der Umsetzung zu unterstützen
    • den Gemeinschaftssinn der Drenker Bürger zu fördern
    • zur Verbesserung der örtlichen Umgebung beizutragen
    • über die der Ortschaft Drenke aus dem Windpark zur Verfügung gestellten Mittel zu beraten und alle drei Jahre einen Antrag an den Bezirksausschuss/Ortsbeirat zu stellen, die Gelder gemäß des Vorschlags der Dorfwerkstatt auszuzahlen.
  4. Mitglied kann jede Drenker Einwohner und jede Einwohnerin oder der Ortschaft verbundene Person werden.
  5. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod oder Austritt eines Mitgliedes.
  6. Beiträge werden von den Mitgliedern nicht erhoben.
  7. Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.
  8. Der Vorstand setzt sich aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer zusammen.
  9. Der ehrenamtliche Vorstand wird in der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt.
  10. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
  11. Der Vorstand darf keine finanziellen Verpflichtungen eingehen, die das Vereinsvermögen übersteigen.
  12. Eine Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden. Hierzu erfolgt eine Einladung in der vor dem Termin erscheinenden Dorfzeitung und 2 Wochen vor der Versammlung im öffentlichen Aushangkasten.
  13. Satzungsänderungen und Vereinsauflösung können nur in der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
  14. Bei der Verteilung der Gelder aus dem Windpark sind nur jeweils ein Vertreter oder dessen Stellvertreter der kfd, der Feuerwehr, des Schützenvereins, des Sportvereins, des Bürgerhausvereins, der Senioren, der Jugend, des Stammtisches Gott und die Welt, des Ortsteams, der Dorfwerkstatt, der BVL/Ortsvorsteher, sowie der Ortsheimatpfleger stimmberechtigt. Anträge auf Fördermittel sind schriftlich an die Dorfwerkstatt zu stellen. Eine einfache Mehrheit der anwesenden Gremiumsmitglieder ist zur Verteilung der Gelder notwendig. Die Gremiumsmitglieder sind für die Vergabe der Mittel vorher per E-Mail einzuladen.
    Bei Beträgen unter 1000,00 € ist auch eine Abstimmung per E-Mail möglich. Hierbei muss eine Abstimmungsfrist von mindestens 8 Tagen eingehalten werden.
  15. Alle anderen Beschlüsse erfolgen mit der Mehrheit der Stimmen.
  16. Die Dorfwerkstatt eröffnet ein laufendes Konto bei einer örtlichen Bank. Zwei Personen, der oder die Vorsitzende und der oder die Kassierer/in, sind zeichnungsberechtigt.
  17. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen der Drenker politischen Vertretung (z.Z. der Bezirksausschuss) zur Verwaltung zu. Die vorhandenen Gelder sind in der Ortschaft Drenke einzusetzen.

Die überarbeitete Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 21.10.2022 genehmigt.